Nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ist die theoretische Führerscheinprüfung stets in deutscher Sprache abzulegen. Doch es gibt Ausnahmen – die elf Sprachen sind im Anhang der zum 1. Januar 2011 geänderten Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Fremdsprachige Bewerber dürfen seither keinen Dolmetscher mitbringen. Hintergrund der Änderung: Die Prüfer konnten nur schwer kontrollieren, ob Lösungsantworten vom Prüfling oder vom Dolmetscher stammten. Laut Auto- und Reiseclub Deutschland ARCD unterliegt die Prüfung mit einem Übersetzer so einem erheblich höheren Betrugsrisiko, und zunehmend traten Manipulationen auf.
Weiterhin zugelassen bleiben jedoch Gebärdendolmetscher für Gehörlose. Führerscheinbewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, dürfen nach der Fahrerlaubnisverordnung eine Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer nutzen.