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Channel: Gehörlose in Baden Württemberg » Dolmetscher – Service
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115-Gebärdentelefons für gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger

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Über das per Video-Telefonie erreichbare “D 115-Gebärdentelefon” können Gehörlose und hörbehinderte Menschen ab sofort die bundeseinheitliche Behördennummer 115 erreichen. Um den Service nutzen zu können, benötigen die Verbraucher einen internetfähigen Computer mit Kamera oder einem IP-Video-Telefon. Das Gerät muss über Breitband mit dem Web verbunden sein und mit der benötigten Software, einem sogenannten SIP-Videoclient für Videotelefonie, umgehen können. Die SIP-Video-Software kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. SIP steht für “Session Initiation Protocol”. Der Zugang zum Gebärdenservice erfolgt über die SIP-Adresse “d115@gebaerdentelefon.d115.de”. Die Kosten für die Nutzung eines Breitband-Internetanschlusses hängen vom Tarif des jeweiligen Internetanbieters ab.
Was ist D 115?   Hier klicken!
Mehr Information über “D 115″    Hier klicken!
Installationsführer für denSIP Video Client X-Lite  Hier klicken!

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