Über das per Video-Telefonie erreichbare “D 115-Gebärdentelefon” können Gehörlose und hörbehinderte Menschen ab sofort die bundeseinheitliche Behördennummer 115 erreichen. Um den Service nutzen zu können, benötigen die Verbraucher einen internetfähigen Computer mit Kamera oder einem IP-Video-Telefon. Das Gerät muss über Breitband mit dem Web verbunden sein und mit der benötigten Software, einem sogenannten SIP-Videoclient für Videotelefonie, umgehen können. Die SIP-Video-Software kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. SIP steht für “Session Initiation Protocol”. Der Zugang zum Gebärdenservice erfolgt über die SIP-Adresse “d115@gebaerdentelefon.d115.de”. Die Kosten für die Nutzung eines Breitband-Internetanschlusses hängen vom Tarif des jeweiligen Internetanbieters ab.